AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

DD Care – Alltagsbegleitung und Pflege im Nachfolgenden als Auftragnehmer genannt und dem/der Auftraggeber/in, im Folgenden Auftraggeber genannt.

§2 Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung der mit dem AG vereinbarten Dienstleistungen durch den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter/innen.

§3 Leistungsumfang
Die Leistungen des Auftraggebers werden im gesonderten Angebot definiert. Mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber tritt ein verbindlicher Vertrag in Kraft..
Änderungen Leistungen können jederzeit vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

§4 Pflichten zur Mitwirkung des AG
Der Auftraggeber erklärt, den Auftragnehmer und deren Mitarbeiter/innen bei der Erfüllung der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies unter anderem bei:

•  Gewährleistung für den Zutritt zu den vereinbarten Terminen am vereinbarten Ort.
•  Bereitstellung der benötigten Materialien und Mittel zur Ausführung der Leistungen.
•  Information zu besonderen Gegebenheiten, die zu beachten sind.
• Vorkehrungen im Arbeitsumfeld um Mitarbeiter/innen des Auftraggebers vor Gefahren, Unfällen oder gesundheitlichen Schäden zu schützen (u.a. Hinweis zu ansteckenden Krankheiten.

§5 Vergütung
Die Rechnungsstellung findet aufgrund der erbrachten Leistungen/Sonderleistungen des Auftragnehmers statt. Insofern es zu Preisänderungen kommt, werden diese dem Auftraggeber in angemessener Zeit vorab mitgeteilt.

§6 Zahlungsbedingungen
Sofern der Auftraggeber Selbstzahler ist, erfolgt die Rechnung an den Auftraggeber monatlich.

Rechnungsbeträge sind innerhalb 7 Werktage auszugleichen

Mahnungen berechnet der Auftragnehmer als Bearbeitungsgebühr mit jeweils 10,00 Euro

§7 Beanstandungen des Auftraggebers

Die Leistung/en des Auftragnehmers gelten als erfüllt und vom Auftraggeber als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb 24 Stunden nach Erfüllung der Leistung/en telefonisch oder schriftlich einen Mangel der erbrachten Leistung vom Auftragnehmer anzeigt.

§8 Haftung
Eine Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach gesetzlich zugrunde liegenden Bestimmungen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden unverzüglich innerhalb 48 Stunden schriftlich anzuzeigen.

§9 Termine und Terminänderung

Terminabsagen vom Auftraggeber müssen innerhalb 24 Stunden dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.

Bei Absagen unter der angegebenen Zeit berechnet der Auftragnehmer je vereinbarte/geplante Betreuungs- Pflegestunde bzw. Beschäftigungseinheit 38,00 Euro inkl. 7,22 Euro gesetzliche MwSt. Der Betrag wird vom Auftragnehmer dem Auftraggeber privat in Rechnung gestellt.

Im Falle das der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin einer Betreuungs- Pflegestunde bzw. Beschäftigungseinheit absagen muss, wird der Auftragnehmer einen Ausweichtermin vereinbaren und den Auftraggeber unverzüglich hierüber informieren.

§10 Mitarbeiter/innen Bereitstellung

Der Auftragnehmer betreibt Stationen im gesamten Bundesgebiet und baut diese immer weiter aus. Für die einzelnen Stationen sind Stationsleiter verantwortlich so auch für die Gestellung ihrer Mitarbeiter/innen.

Der Auftragnehmer als Dachorganisation weist seine Stationen und deren Mitarbeiter gezielt an, feste Mitarbeiter/innen seinen Auftraggebern als Patienten zuzuweisen.

Es kann jedoch vorkommen das ggf. Ausweichmitarbeiter/innen eingesetzt werden müssen zum Beispiel im Krankheitsfall eines Mitarbeiters, dies stellt jedoch kein Mangel da.

§11 Datenschutz
Die aktuellen Datenschutzrichtlinien werden dem Auftraggeber persönlich vom Auftragnehmer ausgehändigt und können auf den Webseiten des Auftragnehmers eingesehen werden und stehen dort zum download im PDF Format bereit.

Zudem erklärt der Auftragnehmer das er Patientenakten in Schriftform über den Auftraggeber führt, dies über die Gesamte Vertragliche Laufzeit. Diese werden nach Auflösung des Vertragsverhältnissen innerhalb von 6 Wochen dem Auftraggeber übergeben, zudem wird der Auftragnehmer alle Daten des Auftragnehmers aus allen EDV Systemen unwiderruflich löschen.

Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit Einblick in alle über ihn angelegten schriftlichen oder Daten in den EDV Akten zu erhalten.

§12 Kündigung und Auflösung
Betreuungs- und Pflege Vereinbarungen werden für eine unbestimmte Zeit geschlossen und können innerhalb von 4 Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden.

Eine Kündigung muss spätestens zum 3. Werktag beim Auftragnehmer eingegangen sein um eine Kündigung zum Folgemonat sicher zu stellen.

§13 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für den Hauptsitz Idar-Oberstein oder der Sitz der jeweiligen Station des Auftragnehmers.

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